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Obergutachterstelle Fahrerlaubniswesen

In der Bundesrepublik müssen sich jährlich ca. 100.000 Kraftfahrer einer medizinisch-psychologischen Begutachtung (MPU) unterziehen, weil von Seiten der Verkehrsbehörden Bedenken gegen ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dies betrifft angehende und junge Kraftfahrer ebenso wie erfahrene und ältere Autofahrer, die wegen der besonderen Art oder einer Häufung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffällig werden. Die Begutachtung soll die Frage beantworten, ob die Betroffenen in Zukunft bereit und in der Lage sind, sich an Gesetze und Vorschriften im Straßenverkehr zu halten. Nicht selten meinen Betroffene, das negative MPU-Gutachten sei in ihrem Fall nicht hinreichend begründet und wollen dies von den Verkehrsbehörden prüfen lassen oder legen Rechtsmittel ein. Deshalb ist das Bedürfnis nach einer zweiten Instanz sehr groß: Betroffene, Behörden und Gerichte haben daher die Möglichkeit, zweifelhafte oder strittige Fälle durch Sachverständige, unabhängige Obergutachter prüfen zu lassen, die eine neutrale, unbefangene Sicht auf den Fall haben. Insbesondere können auch schwierige Fragen/Fälle, für die das standardmäßige Vorgehen in den Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) nicht ausreicht (wie z.B. die Eignungsbeurteilung älterer Kraftfahrer, seltene Krankheiten, ungewöhnliche Fälle) bearbeitet werden.

Die Untersuchung im Rahmen der Oberbegutachtung ist aufwendig; so ist alleine für die psychologische Untersuchung ein ganzer Tag, in besonderen Einzelfällen auch mehr einzuplanen. Dabei kommen verkehrspsychologische Testbatterien, ausführliche Explorationsgespräche sowie ggfs. psychologische Fahrverhaltensbeobachtungen und bei entsprechender Indikation eine medizinische Untersuchung zum Einsatz. Die Kosten dafür muß der Proband selbst tragen.

Voraussetzung für ein Obergutachten ist (mindestens) ein Vorgutachten aus einer der Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) sowie das Einverständnis der zuständigen Führerscheinstelle. Weiter muß eine Einverständniserklärung des Betroffenen über die Versendung der Führerscheinakte an die Obergutachtenstelle vorliegen.

Ein solches Medizinisch-Psychologisches Obergutachten wird nunmehr in Abstimmung mit dem bay. Innenministerium wieder am Institut für Rechtsmedizin in München in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Fastenmeier angeboten.

Kontakt:

Prof. Dr. Graw
Institut für Rechtsmedizin der LMU
Nußbaumstr. 26
80336 München

Tel.: 089/2180-73002
Fax.: 089/2180-73009
mpo.rechtsmedizin@med.uni-muenchen.de
www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de

Prof. Dr. Wolfgang Fastenmeier
Institut mensch-verkehr-umwelt (mvu)

Tel: 089/53026163
Fax: 089/53026224
info@mensch-verkehr-umwelt.de

 


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