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Abstammungsbegutachtung

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Das Institut ist akkreditiert nach DIN ISO/IEC 17025: 2018 für die Bereiche Forensische Genetik (Abstammungsgutachten, DNA-Spuren, Vergleichsproben, Identitätsfeststellung), Forensische Toxikologie, Forensische Alkohologie, Daktyloskopie.

 

Seit 1927 bearbeiten wir im Auftrag von Gerichten, Jugendämtern und Privatpersonen Fragestellungen zur Abstammung. Unser Labor hat dabei maßgeblich an der Weiterentwicklung und Validierung verschiedener Methoden zur Abstammungsbegutachtung mitgewirkt.

Gutachter unseres Instituts haben ihre Qualifikation als Sachverständige für Abstammungsgutachten gegenüber der Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (KFQA) nachgewiesen.

Unsere Gutachten werden unter Berücksichtigung der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) und Leitlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten vom 26.07.2012 erstellt. Die Begutachtung erfolgt nach dem Gendiagnostikgesetz - GenDG vom 31. Juli 2009.

Darüber hinaus ist unser Labor nach der ISO 17025 akkreditiert und nimmt bereits seit vielen Jahren erfolgreich an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB), International Society for Forensic Genetics (ISFG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (GEDNAP, DGRM) teil.

Die in unserem Haus erstellten Gutachten erfüllen somit die höchsten Qualitätskriterien.

Wir helfen Ihnen kompetent bei folgenden Fragestellungen:

INHALTSVERZEICHNIS

  1. Vaterschaft
  2. Mutterschaft
  3. Geschwisterschaft
  4. Verwandtschaftsverhältnisse und Ahnenforschung
  5. Familienzusammenführung und Immigration
  6. Preis
  7. Kontakt
  8. Häufig gestellte Fragen

Vaterschaft

Gründe für die Durchführung eines Vaterschaftstests sind in der Regel Zweifel an der Vaterschaft, Klärung von Unterhaltsforderungen und Erbangelegenheiten oder die Suche nach dem leiblichen Vater.

Mutterschaft

In Fällen von Adoption, künstlicher Befruchtung oder bei einer möglichen Kindsvertauschung kann auch die Frage nach einer Mutterschaft auftreten.

Geschwisterschaft

Ob Personen Voll- oder Halbgeschwister bzw. gar nicht miteinander verwandt sind, kann mit einem Geschwistertest festgestellt werden. Dadurch kann indirekt auch eine Vater- bzw. Mutterschaft nachgewiesen werden, z. B. wenn der Vater bzw. die Mutter bereits verstorben sind. Der Nachweis der Ein- bzw. Zweieiigkeit von Zwillingen ist ebenfalls möglich.

Verwandtschaftsverhältnisse und Ahnenforschung

Wo liegen meine Wurzeln und wo gehöre ich hin? Häufig ergeben sich bei Familienaufstellungen nach Hellinger Fragen über möglicherweise abweichende Verwandtschaftsverhältnisse. Mit einem Verwandtschaftstest können auch weiter entfernte Familienkonstellationen, wie z. B. Verhältnisse zwischen Enkelkindern und Großeltern geklärt werden.

Familienzusammenführung und Immigration

Im Falle einer Familienzusammenführung (Nachzug von Familienangehörigen, Antrag auf ein Visum zur Einreise nach Deutschland) kann es erforderlich sein, dass die Elternschaft zu einem Kind ermittelt werden muss und ein Abstammungsnachweise bei der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt werden muss.

Preis

Ein Vaterschafts- bzw. Mutterschaftstest (2 bzw. 3 Personen) kostet 450.- Euro inkl. MwSt. Für jede weitere einzubeziehende Person berechnen wir Ihnen 150.- Euro inkl. MwSt. Ein Geschwistertest kostet 480.- Euro inkl. MwSt.

Die Kosten für komplexe Abstammungsgutachten können je nach Fragestellung und Untersuchungsumfang variieren. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Telefongespräch und teilen Ihnen den entsprechenden Betrag mit.

Kontakt

Sollten Sie weitere fachliche Fragen haben beraten Sie unsere Wissenschaftler auch gerne ausführlich in einem persönlichen Telefonat:

Dr. Verena Brune:                 +49 (0) 89 / 2180 – 73315

Jan Fleckhaus M.Sc.:             +49 (0) 89 / 2180 – 73318

Dr. Dagmar von Máriássy:     +49 (0) 89 / 2180 - 73316

Prof. Dr. sc. hum. Katja Anslinger:    +49 (0) 89 / 2180 - 73310

Terminvereinbarung / Sekretariat:

Tel: +49 (0) 89 / 2180-73307 od. -73306

FAX: +49 (0) 89 / 2180-73308

Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren vaterschafts.gutachten@med.uni-muenchen.de oder das Kontaktformular benutzen.

Weitere Informationen finden auf der Homepage:http://www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de

 

Prof. Dr. med. M. Graw

Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der LMU

Abteilung Forensische Molekularbiologie

Nußbaumstr. 26

80336 München

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie auf einer seperaten Seite.


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