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Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Gutachten erforderlich?

Was ist ein Abstammungsgutachten?

Was wird untersucht und welche Aussagen sind möglich?

Wie funktioniert so ein Test und was bedeutet Ausschluss und Nichtausschluss der Vaterschaft?

Wie sicher ist eine Vaterschaftsanalyse und was bedeutet Vaterschaftswahrscheinlichkeit?

Muss die Mutter bei einem Vaterschaftstest mit untersucht werden?

Kann eine Vaterschaft auch untersucht werden, wenn der Putativvater bereits verstorben ist?

Blut oder Mundschleimhaut: Ist ein Mundschleimhautabstrich genauso sicher wie eine Blutprobe?

Ist eine vorgeburtliche (pränatale) Untersuchung möglich?

Wie alt muss das Kind sein?

Einverständniserklärung?

Wie läuft der Test ab?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ist ein privates Abstammungsgutachten gerichtsverwertbar?

Wann bekomme ich mein Ergebnis?

Wie lange werden meine Proben aufbewahrt?

Wie sicher sind meine Daten?

Was kostet ein Abstammungsgutachten?

Wie beauftrage ich ein Abstammungsgutachten?

 

Wann ist ein Gutachten erforderlich?

Für ein Abstammungsgutachten gibt es vielfältige Gründe. Ein Abstammungsgutachten kann z. B. erforderlich werden, wenn Sie Gewissheit haben möchten, ob Sie der biologische Vater Ihres Kindes sind. Auch Kinder möchten wissen, wo ihre biologischen Wurzeln liegen, z. B. nach einer Adoption oder Kindsvertauschung nach der Geburt. Manchmal können auch Mütter nicht mit Sicherheit sagen, welcher Mann der biologische Vater ihres Kindes ist. Auch der Nachweis der Ein- bzw. Zweieiigkeit von Zwillingen ist möglich.

Ein Abstammungsgutachten kann daher vor allem dabei helfen, Rechtssicherheit und Klarheit in der Abstammung zu schaffen, Erbschaftsangelegenheiten zu regeln, Unterhaltsforderungen durchzusetzen oder Familien durch den Nachzug von Familienangehörigen aus dem Ausland, zusammenzuführen.

Was ist ein Abstammungsgutachten?

Bei einem Abstammungsgutachten wird die Verwandtschaft zwischen Personen festgestellt. Zweck eines Abstammungsgutachtens ist die eindeutige Bestätigung bzw. der eindeutige Ausschluss einer Vaterschaft, Mutterschaft, Geschwisterschaft oder auch komplexerer Verwandtschaftsverhältnisse (Großeltern-Enkel, etc.). Dies erfolgt durch die Untersuchung der DNA.

Was wird untersucht und welche Aussagen sind möglich?

Bei der von uns durchgeführten Untersuchung wird von Ihrer Mundschleimhaut ein Abstrich entnommen und daraus die DNA isoliert. Einzelne ausgewählte Bereiche im nicht-codierenden (informationslosen) Bereich der DNA (sog. DNA-Loci) werden vervielfältigt und untersucht. Es werden jedoch nur die Bereiche untersucht, die zur Klärung der Abstammungsfrage relevant sind. Weitere genetische Analysen, aus denen sich Rückschlüsse auf das Aussehen, genetische Veranlagungen oder mögliche Krankheiten ergeben könnten, werden nicht vorgenommen.

Wie funktioniert so ein Test und was bedeutet Ausschluss und Nichtausschluss der Vaterschaft?

Die Grundlage für eine Vaterschaftsanalyse anhand einer DNA-Untersuchung basiert darauf, dass Kinder eine Hälfte ihrer DNA von der Mutter erben, die andere Hälfte vom Vater.

dna_vererbungsprinzip

Menschen sind, was ihr Erbgut betrifft, ähnlich aber nicht gleich. Es existieren kleine Unterschiede, anhand derer man eine Verwandtschaft erkennen oder ausschließen kann. Diese Unterschiede werden mit verschiedenen Zahlenwerten veranschaulicht.

Ausschluss:

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Das Kind hat von der Mutter eine 16 ererbt. Die 17 muss daher von dem leiblichen Vater des Kindes stammen. Der hier untersuchte mögliche Vater (Putativvater) zeigt jedoch keine 17 und kann somit die 17 auch nicht vererbt haben.

Einschluss:

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Das Kind hat von der Mutter eine 16 ererbt. Die 17 muss von dem leiblichen Vater des Kindes stammen. Der hier untersuchte mögliche Vater (Putativvater) zeigt eine 17 und kann somit die 17 auch vererbt haben.

Wie sicher ist eine Vaterschaftsanalyse und was bedeutet Vaterschaftswahrscheinlichkeit?

In unserem Labor werden grundsätzlich mindestens 15 DNA-Loci untersucht. Ergeben sich bei dieser Untersuchung mindestens vier sog. Ausschlusskonstellation kann eine Vaterschaft ausgeschlossen werden. Ergeben sich keine Ausschlüsse wird meist eine Wahrscheinlichkeit der Elternschaft von über 99,9 % erreicht, und gemäß der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) und Leitlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten vom 26.07.2012 erstellt, herausgegeben von der Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut kann das Prädikat "Vaterschaftshypothese praktisch erwiesen" verliehen werden. Wird der Wert von 99,9 % bei der Untersuchung nicht erreicht, so werden weitere Untersuchungen durchgeführt, bis dieser Wert erreicht ist oder sich mindestens vier Ausschlusskonstellationen ergeben.

Muss die Mutter bei einem Vaterschaftstest mit untersucht werden?

Gemäß der Leitlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung, DGAB) ist die Untersuchung der Mutter nicht zwingend notwendig, jedoch in jedem Fall anzustreben. Die Aussagekraft eines Vaterschaftstests und die Zuverlässigkeit des Ergebnisses werden durch eine Untersuchung der Mutter stark erhöht. Ferner kann durch einen Abgleich mit den mütterlichen Merkmalen die Identität des Kindes gesichert und versteckte Ausschlusskonstellationen entdeckt werden. Darüber hinaus muss die Zustimmung der Mutter eingeholt werden, falls Mutter und Vater ein gemeinsames Sorgerecht für das zu untersuchende noch minderjährige Kind haben oder wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat.

Versteckte Ausschlusskonstellation:

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Untersuchung ohne Mutter: Der Putativvater kann die 17 vererbt haben

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Untersuchung mit Mutter: Die Mutter hat an das Kind die 17 vererbt. Die 15 muss vom leiblichen Vater stammen. Der Putativvater besitzt keine 15 und kann somit auch keine 15 vererbt haben.

Kann eine Vaterschaft auch untersucht werden, wenn der Putativvater bereits verstorben ist?

Bei so genannten Defizienzfällen, bei denen die Mutter bzw. der mögliche Vater bereits verstorben sind kann durch eine Untersuchung von weiteren mit dem bzw. der Verstorbenen verwandten Personen (z.B. Geschwister, weitere Kinder oder Eltern des Verstorbenen) ein Abstammungsgutachten erstellt werden. In solchen Fällen sowie auch zur Untersuchung von komplexeren Stammbaumkonstellationen können auch DNA-Bereiche auf dem X- und Y-Chromosom oder die sog. mtDNA (mitochondriale DNA) untersucht werden. Darüber hinaus können auch z.B. Gewebeproben, die in einem Krankenhaus von der verstorbenen Person entnommen und archiviert wurden für eine Untersuchung herangezogen werden. Andere Materialien der oder des Verstorbenen, wie z.B. Haare oder Kleidungsstücke werden von uns nicht untersucht, da bei diesem Untersuchungsgut kein eindeutiger Identitätsnachweis erfolgen kann.

Blut oder Mundschleimhaut: Ist ein Mundschleimhautabstrich genauso sicher wie eine Blutprobe?

Da die DNA in jeder Zelle des Körpers identisch ist, eignen sich Blut und Mundschleimhautzellen gleich gut für eine DNA-Untersuchung und liefern identische Daten. Bei der Entnahme eines Mundschleimhautabstrichs wird mit einem speziellen Wattestäbchen an der Innenseite der Wangen gerieben. Dieses Vorgehen ist im Gegensatz zur Blutentnahme schmerzfrei und deshalb gerade für Kinder und Säuglinge sehr gut geeignet.

Ist eine vorgeburtliche (pränatale) Untersuchung möglich?

Vorgeburtliche (pränatale) Vaterschaftstests sind in Deutschland nach dem Gendiagnostikgesetz verboten und werden daher in unserem Institut nicht durchgeführt. Nach der Geburt des Kindes kann jedoch ohne weitere zeitliche Verzögerung ein Vaterschaftstest durchgeführt werden.

Wie alt muss das Kind sein?

Der Test kann schon bei Neugeborenen durchgeführt werden. Alle untersuchten DNA-Merkmale sind bereits bei der Geburt vorhanden.

Einverständniserklärung?

Nach §§ 8, 9, 13 und 17 Gendiagnostikgesetz sind wir verpflichtet, Sie über die Art der Untersuchung, den Umfang und die Aussagekraft des Gutachtens und Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Gutachten aufzuklären und Ihre Einwilligung einzuholen. Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen dem Test zustimmen. Bei Kindern unter 18 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen.

Wie läuft der Test ab?

Im Regelfall erfolgt die Entnahme von Mundschleimhautabstrichen in unserem Institut. Eine Entnahme ist auch beim Haus- oder Kinderarzt oder dem Gesundheitsamt möglich. Vor jeder Entnahme erfolgt die Aufklärung nach dem Gendiagnostikgesetz und die Identität wird gesichert.

Um Manipulationen auszuschließen, senden wir die Entnahmesets direkt an den entnehmenden Arzt oder das entsprechende Gesundheitsamt. Die Sets werden nicht an die beteiligten Personen übersandt. Gemäß der 2. und 4. Mitteilung der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) vom 10.09.2010 und 27.05.2011 stellt die objektive Feststellung der Identität der zu untersuchenden Personen einen unverzichtbaren Bestandteil einer sachgerechten Abstammungsuntersuchung dar. Somit ist eine Probenentnahme und Identitätsfeststellung durch die zu untersuchende Person selbst oder eine, ihr nahe stehende Person nicht zulässig. Siehe auch Richtline der GEKO vom 26.07.12

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Entnahme ist der Ausweis, ggf. die Geburtsurkunde des Kindes, mitzubringen

Ist ein privates Abstammungsgutachten gerichtsverwertbar?

In unserem Institut werden unter Berücksichtigung der Richtlinien ausschließlich gerichtsverwertbare Abstammungsgutachten erstellt, bei denen die Identität der beteiligten Personen überprüft und dokumentiert wird. Verwechselungen und Manipulationen können somit ausgeschlossen werden.

Wann bekomme ich mein Ergebnis?

Nachdem die Mundschleimhautabstriche aller an der Abstammungsbegutachtung beteiligten Personen bei uns entnommen bzw. eingegangen sind, dauert die Untersuchung in der Regel zwei Wochen. Alle beteiligten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine schriftliche Ausfertigung des Gutachtens. Das Gutachten wird von uns üblicherweise über den Postweg versandt, kann jedoch nach vorheriger Absprache auch in unserem Institut persönlich abgeholt werden.

Wie lange werden meine Proben aufbewahrt?

Noch vorhandene Mundschleimhautabstriche bzw. die daraus isolierte DNA werden nach § 13 Gendiagnostikgesetz unverzüglich nach Abschluss der Untersuchung vernichtet. Das Gutachten wird in unserem Institut 30 Jahre lang archiviert.

Wie sicher sind meine Daten?

Die Bestimmungen des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten. Ihre Daten sind auf unserem Institutsserver gesichert, zu dem keine fremde Person Zugang hat. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ergebnisse der Abstammungsbegutachtung werden nur Ihnen als Auftraggeber bzw. den in das Gutachten einbezogenen Personen mitgeteilt.

 


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